Tarife
Die Tarife für das Schulgeld richten sich nach den aktuellen Bestimmungen des Landes Oberösterreich (Stand: Sept. 2006)
Schulgeld pro Semester in € auf Basis 50 min
| Einzelunterricht | 180,- |
| 2 er Gruppe | 108,- |
| 3 er Gruppe | 90,- |
| 4 er Gruppe | 65,- |
| Unterricht in Gruppen über 4 Schüler | 60,- |
Berechnung
Für die Berechnung des Schulgeldes im flexiblen Unterrichtssystem werden 50 Minuten als Basis (100%) herangezogen, 40 Minuten sind demnach 80 %, 60 Minuten 120 % usw..... Für Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten. Eine Bestätigung für den Erhalt der Familienbeihilfe ist bis spätestens bis 30. September für das laufende Schuljahr vorzulegen !
Ermäßigungen
50 % Ermäßigung für jedes weitere Hauptfach.
50 % Ermäßigung für jedes zweite Kind bei Geschwistern.
Das 3. Kind und jedes weitere ist befreit.
Das Schulgeld wird von der niedrigeren Gebühr ermäßigt.
Ermäßigung für Erwachsene mit OÖ. Familienkarte, wenn ein Kind ebenfalls eine Landesmusikschule besucht.
Für Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten.
Eine Bestätigung für den Erhalt der Familienbeihilfe ist bis spätestens bis 30. September für das laufende Schuljahr vorzulegen !
Schulgelderlassungen
sind bei sozialer Bedürftigkeit möglich. Ein sehr guter Studienerfolg ist Voraussetzung (Stand Sept. 2007)
Voraussetzungen:
Nettoeinkommen* monatlich
bis rund 1.200 Euro (bei mehr Kindern)
bis rund 1.100 Euro (bei einem Kind)
Bei plötzlich auftretenden Finanzproblemen kann bei der Landesbuchhaltung
eine Stundung (Ratenzahlung) beantragt werden.
* Das Nettoeinkommen setzt sich aus Einkünften aller Familienmitglieder,
inkl. Unterhaltszahlungen, jedoch ohne Familienbeihilfe zusammen.