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Die Tarife

für das Schulgeld richten sich nach den aktuellen Bestimmungen des Landes Oberösterreich (Stand: Sept. 2011)

Schulgeld pro Semester in € auf Basis 50 min

Einzelunterricht 250,-
2 er Gruppe 150,-
3 er Gruppe 120,-
4 er Gruppe 100,-
Unterricht in Gruppen über 4 Schüler 90,-

Berechnung

Das Schulgeld ist semesterweise zu entrichten und ist für das 1. Semester am 1.11., für das 2. Semester am 1.4. fällig.

Für die Berechnung des Schulgeldes werden 50 Minuten als Basis (100%) herangezogen, 40 Minuten sind demnach 80 %,
60 Minuten 120 % usw.....

Für Schüler ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten. Weiters sind davon erwachsene Schüler ausgenommen, wenn mindestens ein Kind die Musikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.

Eine Bestätigung für den Erhalt der Familienbeihilfe ist bis spätestens bis 30. September für das laufende Schuljahr vorzulegen !

Für die Ermäßigung des Schulgeldes gelten folgende Richtlinien:
a) 50 % für jedes weitere Hauptfach
b) 50 % für jedes zweite Kind bei Geschwistern
c) 100 % für jedes dritte und weitere Kind bei Geschwistern

Das Schulgeld wird gegebenenfalls von der niedrigeren Gebühr ermäßigt.

Schulgelderlassungen

sind bei sozialer Bedürftigkeit möglich. Ein sehr guter Studienerfolg ist Voraussetzung (Stand Sept. 2007)

Voraussetzungen:
Nettoeinkommen* monatlich
bis rund 1.200 Euro (bei mehr Kindern)
bis rund 1.100 Euro (bei einem Kind)

Bei plötzlich auftretenden Finanzproblemen kann bei der Landesbuchhaltung eine Stundung (Ratenzahlung) beantragt werden.

* Das Nettoeinkommen setzt sich aus Einkünften aller Familienmitglieder, inkl. Unterhaltszahlungen, jedoch ohne Familienbeihilfe zusammen.